1. Nach wie vor ist es per Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern verboten, Bolzplätze zu nutzen.
2. Zusammen mit den Sportvereinsvorsitzenden wurde festgelegt, dass aus organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründen für die Vereine zunächst bis einschließlich 16.06.2020 kein Trainingsbetrieb der Vereine stattfindet.
3. Am 15.06.2020 findet eine weitere Abstimmung mit den Sportvereinsvorsitzenden statt, in der die aktuelle Lage und Möglichkeiten neu bewertet und Festlegungen getroffen werden. Über die Ergebnisse wird wieder berichtet werden.
Herzliche und sportliche Grüße
Hans Pröbstl (TSV Hilgertshausen)
Christoph Hardt (FC Tandern)
Markus Hertlein (Bgm.)